Doosie hat geschrieben:bennoh hat geschrieben:Dass Ludwig II sich von Bismarck bestechen liess, um seine Schlösser zu finanzieren und damit Bayern an Preussen verkauft hat, wird ihm ein Bayer nie verzeihen.
... nur soviel zum "Kaiserbrief"Es sei dahingestellt, ob Byern ohne den "Kaiserbrief" eigenstaatlich geworden wäre, bei der politischen Entwicklung der Vergangenheit nach dem 1.Wetkrieg 1914-1918 und der Absetzung von Kaiser und Königen in Deutschland.
Jedenfalls ist Bayern aufgrund der Vorgeschichte "Freistaat" geworden und geblieben, mit eigenem Grundgesetz (angepaßt an das GG der BRD, das nach dem 2.Weltkrieg 1939-1945 auf Schloß Herrenchiemsee verfaßt wurde).
Bennoh,,Du vergißt wohl auch, dass König Ludwig II. bevor er die öffentlichen Gelder "verbaut" hat,nis dahin alles aus seiner "Privatschatulle" finanzierte.
Und nicht nur die Bayern "verzeihen" ihm das, bestimmt auch die Touristen, die jährlich in die Schlösser strömen.
Verglichen mit den "Hinterlassenschaften" und Staatsschulden der heutigen Staatsführung, wodurch nur die Staatsverschuldung der BRD steigt, hat Ludwig II. für die zukünftigen Generationen kulturelle Werte geschaffen, aus denen das Land immer noch profitiert.
Er hat keine öffentlichen Gelder verbaut, da er nicht über öffentliche Gelder verfügen konnte. Er hat seine Privatfinanzen ruiniert. Die Schulden wurden von den Wittelsbachern am Ende alle bezahlt.
Es mag sein, dass man heute wegen der Touris froh ist. Dafür wurden die Schlösser nicht gebaut. Ohnehin war es mehrheitlich Kitsch, was man gerade bei Neuschwanstein gut sehen kann. Dieses Schloss beseht im Kern aus einer Stahlskelettkonstruktion, die nach Art von Opernkulissen verkleidet wurde.
Viel Glück hatten die Bayern mit ihren beiden letzten Königen nicht. Ludwig I wurde von den Münchner Bürgern aus seinen Schloss gejagt wegen Lola Montez, Ludwig II wurde abgesetzt wegen erwiesenenr Unfähigkeit. Ludwig III und Alfons Prinz von Bayern haben meinem Grossvater Orden verliehen, hängen bei mir an der Wand, mit Verleihungsurkunde und Unterschrift.