Ab 2012 wird die alte Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt.
Das teilte mir mein Finanzamt gestern mit.
Die Lohnsteuermerkmale beruhen auf den zum 19.9.2911 gespeicherten Daten und stehen dem Arbeitgeber ab 1.1.2012 zum Abruf zur Verfügung.
Prima, das erspart das Einsenden der Steuerkarte.
Die Daten über die Bezüge und die abgeführten Steuern von 2010 hatte das Finanzamt schon über eTIN und Identifikationsnummer vom Arbeitgeber erhalten und im Speicher.
Es wird also noch einfacher als mit dem "Bierdeckel"
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