. : Service und Hilfe

Beitragvon Tarantel60 » 13.03.2011, 20:32

Hier bei der 30 € pro Woche wäre auch interessant zu wissen,
wie viel Geld Monatlich zur Verfügung steht, nicht wahr.
Ich kenne x - Fälle, wo die Bewohner nicht einmal genug haben für den monatlichen Heimplatz,
und meistens der Sozialamt den Rest zuzahlt.
Aber auch die haben dennoch Taschengeld erhalten, jeden Monat!
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Beitragvon Uschi1948 » 14.03.2011, 0:10

Tarantel,
sie war nicht im Heim, sondern zu Hause.
Abzüglich der Miete standen ihr im Monat ca. 400,00 € zur Verfügung.
(Zumindest rein rechnerisch :? )
Uschi
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Beitragvon Frieda46 » 14.03.2011, 0:28

was habt ihr nur alle für grauselige vorstellungen von gerichtlich bestellten betreuern, ich mache das beruflich und ich bin ganz sicher, bisher nie etwas zum schaden meiner zu betreuenden personen gmacht zu haben. im gegenteil mir macht mein beruf viel spaß auch heute noch und ich würde ihn jeder zeit wieder wählen
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Beitragvon bolter » 14.03.2011, 7:09

Hallo Frieda,
danke fuer Deine Beitraege, ich denke du machst Deinen Job gut und davon gibt es Gott sei Dank noch einige die Betreuer sind....weiter sooooo!!

Gruss
Christiane
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Beitragvon Tarantel60 » 20.07.2011, 21:21

Ja, ich hab´s getan!
Wir - meine Tochter und ich - waren beim Notar und haben uns gegenseitig für die Eventualitäten eingesetzt, dh. einen Generalvollmacht erstellen lassen, falls man selbst nicht mehr Geschäftsfähig ist, und dann eben eine Pat. Verfügung. Beides ist beim Gericht zurückgelegt.
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Beitragvon froggybln » 25.07.2011, 14:22

Interessante Seiten mit Formularausdruck

http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellscha ... g_doc.html
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Beitragvon Annahedi » 08.02.2012, 1:26

Eine gerichtliche Betreuung ist heutzutage keine Entmündigung mehr, 1992 wurde die Vormundschaft abgeschaft und durch das Betreuungsgesetz ersetzt, arbeite seit 20 Jahren als Betreuerin- das jeder der seine Wünsche verwirklicht haben möchte -für seine Zukunft sorgen sollte solange es ihm möglich ist-ist vom Vorteil. Kann er es nicht mehr, übernehmen fremde Personen, da auch wenn Kinder da - sind sie nicht da sind. Vorsorgemassnahmen hinsichtlich einer Patientenverfügung, Vollmachten oder dergleichen sollten schon sein. Wie der mutmasslige Wille ist kann kein Fremder wissen daher würde ich jedem raten mit Verwandten, Bekannte zu reden und sagen was wie gewünscht wird. Als langjährige Betreuerin mit vielen vielen Schicksalsschlägen rate ich wirklich jedem dazu, seine Wünsche schriftlich anzugeben. Zudem ist eine gerichtliche Betreuung nicht das schlechteste, die Betreuer werden vom Gericht kontrolliert--Verwandte die Vollmachten besitzen kaum.
Zudem gibt es sooooooo viele Menschen, die mit einer Betreuung gut leben und auch besser leben können, weil einfach jemand da ist der sich kümmert
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Beitragvon Lindchen » 10.03.2012, 10:26

Als ehemalige Niedergelassene Betreuerin kann ich dies bestätigen , es war für mich eine schöne Zeit aus gesundheitlichen Gründen habe ich leider aufgeben müssen.
Ich habe es auch erlebt das Anverwandte erst nach dem Tod erschienen , und sich dann um den Nachlass zu erkundigen.
Vorwiegend habe ich Betreute vertreten die in Heimen untergebracht waren, in den letzten Jahren gab es dann auch Betreute die noch zu Hause untergebracht waren sie waren wirklich dankbar das jemand für sie da war.

Es war eine sehr schöne Arbeit und es ist mir wirklich sehr schwer gefallen, mich aus diesem Beruf zu verabschieden. :)
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Beitragvon bruzzi » 10.03.2012, 17:36

Wer hat schon mal Probleme mit dem Fitmessstudio gehabt?
Wer weiß, ob Ruhezeiten (Urlaub) als Mitgliedschaft gelten und hat vor Gericht gewonnen?
Wer weiß, ob die Mitgliedschaft da beginnt, wo man angefangen hat (Oktober)?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir eine Mitteilung gebt.
Danke sagt
bruzzi
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Beitragvon Lindchen » 14.03.2012, 17:11

bruzzi, eigentlich gehört deine Frage in ein extra Forum also gehört nicht unbedingt zu dem Thema das hier angeschnitten wurde.

Versuche doch ein extra Thema zu eröffnen!
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Lindchen
 

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