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Forum der Regionalgruppe Salzburg

Moderator: blonderl

Beitragvon gerisbg » 12.05.2009, 20:04

In diesem Themenbereich möchte ich hilfreiche Infos des Alltags für uns einstellen - und natürlich kann auch jeder dies erweitern. Vieles wird bekannt sein, aber oft vergisst man darauf.

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REZEPTGEBÜHREN-OBERGRENZE


Österreichweit wurde mit 1. Jänner 2008 die Rezeptgebühren-Obergrenze eingeführt. Von dieser Maßnahme profitieren vor allem Pensionisten und chronisch Kranke, die oft auf sehr viele Medikamente angewiesen sind".

Bei der Zahlung von Rezeptgebühren ist eine Obergrenze in Höhe von zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens vorgesehen.
Auch die Abwicklung der Obergrenze funktioniert unkompliziert, so wurde im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eine entsprechende Software entwickelt: Sobald die bezahlten Rezeptgebühren zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens erreichen, erhält der Arzt automatisch über das E-Card-System die Information, dass der Patient von der Rezeptgebühr befreit ist.


Generell gilt die Rezeptgebührenobergrenze für alle Personen, die nicht automatisch oder auf Antrag von der Rezeptgebühr befreit sind.


Information zur Obergrenze bei Rezeptgebühren gibt es bei der Salzburger Gebietskrankenkasse unter der Telefonnummer 0662/8889, unter www.sgkk.at im Internet, und bei allgemeinen Fragen zur Rezeptgebühren-Obergrenze informiert auch das Servicecenter des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger unter der Telefonnummer 050124/3360 von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 18.00 Uhr (österreichweit zum Ortstarif).
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Beitragvon gerisbg » 15.06.2009, 19:53

Praktische Informationen zu Reisen in die 27 EU-Mitgliedstaaten im Internet




Was Reisende beim Grenzübertritt beachten müssen, wie die internationalen Telefonvorwahlen lauten, wo der Euro gilt, welche Notfallnummern gültig sind und wie viel Handygespräche maximal kosten dürfen, welche Kfz-Papiere und Reisekrankenscheine mitzunehmen sind und vieles mehr ist auf einer kostenlosen Faltkarte und in aktualisierter Form im Internet unter
http://www.europa.eu/abc/travel zusammengefasst.


Reisende dürfen seit den jüngsten EU-Erweiterungen, ohne in Österreich Zoll und sonstige Abgaben zu bezahlen, aus den neuen EU-Staaten - genauso wie aus Deutschland und Italien - Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch nach Österreich mitnehmen. Sie dürfen daher für sich und ihre Haushaltsangehörigen alles einkaufen, was sie privat benötigen. Mengenbeschränkungen bestehen allerdings für Tabakwaren und Alkohol.
Zollkontrollen und Reisepass

An den EU-Binnengrenzen von 22 Mitgliedstaaten gibt es keine Kontrollen mehr. Diesem "Schengen-Raum" gehören auch die Nicht-EU-Mitglieder Island, Norwegen und die Schweiz an. Keine vollständigen Schengen-Mitglieder sind die EU-Länder Bulgarien und Rumänien; Irland und das Vereinigte Königreich sind dem Abkommen bisher noch nicht beigetreten. Beim Grenzübertritt muss man daher einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Reisende müssen sich jedoch in der EU sowohl in Staaten mit als auch in Staaten ohne Schengen-Abkommen immer und überall mit Reisepass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.
Geld und Telefon

Der Euro ist in 16 EU-Staaten das gesetzliche Zahlungsmittel für 325 Millionen Menschen. Zuletzt traten Slowenien und die Slowakei der Euro-Zone bei. Überweisungen oder Abhebungen in Euro dürfen nicht mehr als im Heimatland kosten. Mit einer EU-Verordnung wurden Obergrenzen für die Handygebühren bei Auslandsanrufen eingeführt. In den 27 EU-Staaten getätigte Anrufe dürfen maximal 43 Cent kosten, erhaltene Anrufe maximal 19 Cent.
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Beitragvon gerisbg » 22.07.2009, 22:41

Ich habe heute wieder einmal in anderen Foren gestöbert und bin dabei auf eine ganz tolle Geschichte eines Mitgliedes von 50plus-Treff.de gestossen (der erste Beitrag in folgendem Thema).
Es hat mich sehr berührt und ich denke daß es auch anderen Mut macht diesen Artikel zu lesen.

http://www.50plus-treff.at/forum/artikel-in-einer-bekannten-zeitschrift-t24793-s15.html
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Beitragvon gerisbg » 27.12.2009, 22:39

Praktische Informationen zu Reisen in die 27 EU-Mitgliedstaaten im Internet




Was Reisende beim Grenzübertritt beachten müssen, wie die internationalen Telefonvorwahlen lauten, wo der Euro gilt, welche Notfallnummern gültig sind und wie viel Handygespräche maximal kosten dürfen, welche Kfz-Papiere und Reisekrankenscheine mitzunehmen sind und vieles mehr ist auf einer kostenlosen Faltkarte und in aktualisierter Form im Internet unter
http://www.europa.eu/abc/travel zusammengefasst.


Reisende dürfen seit den jüngsten EU-Erweiterungen, ohne in Österreich Zoll und sonstige Abgaben zu bezahlen, aus den neuen EU-Staaten - genauso wie aus Deutschland und Italien - Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch nach Österreich mitnehmen. Sie dürfen daher für sich und ihre Haushaltsangehörigen alles einkaufen, was sie privat benötigen. Mengenbeschränkungen bestehen allerdings für Tabakwaren und Alkohol.
Zollkontrollen und Reisepass

An den EU-Binnengrenzen von 22 Mitgliedstaaten gibt es keine Kontrollen mehr. Diesem "Schengen-Raum" gehören auch die Nicht-EU-Mitglieder Island, Norwegen und die Schweiz an. Keine vollständigen Schengen-Mitglieder sind die EU-Länder Bulgarien und Rumänien; Irland und das Vereinigte Königreich sind dem Abkommen bisher noch nicht beigetreten. Beim Grenzübertritt muss man daher einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Reisende müssen sich jedoch in der EU sowohl in Staaten mit als auch in Staaten ohne Schengen-Abkommen immer und überall mit Reisepass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.
Geld und Telefon

Der Euro ist in 16 EU-Staaten das gesetzliche Zahlungsmittel für 325 Millionen Menschen. Zuletzt traten Slowenien und die Slowakei der Euro-Zone bei. Überweisungen oder Abhebungen in Euro dürfen nicht mehr als im Heimatland kosten. Mit einer EU-Verordnung wurden Obergrenzen für die Handygebühren bei Auslandsanrufen eingeführt. In den 27 EU-Staaten getätigte Anrufe dürfen maximal 43 Cent kosten, erhaltene Anrufe maximal 19 Cent.
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Beitragvon gerisbg » 16.03.2010, 22:18

Ich wurde inzwischen öfter gefragt warum einige keine PN's beantworten können, oder keine Einträge im Forum oder bei Fotos oder in Blogs machen können.

Generell kann dies jedes Mitglied hier schreiben, also nicht nur zahlende Mitglieder. Allerdings ist Voraussetzung dass das Profil zu mindestens 75 % ausgefüllt sein muss, also einen ordentlichen Text ins Profil schreiben und/oder am besten noch ein Foto dazu oder sich registrieren lassen (also als geprüftes Mitglied aufscheinen) ....
Dies wurde von den Betreibern auf Wunsch der User gemacht damit nicht immer nur "Neugierigsnasen" sich anmelden und überall mitreden können.
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Beitragvon blonderl » 17.03.2010, 13:25

Wenn man von einem User "gesperrt" wurde kann man ebenso weder per PN antworten, keinen Kommentar in der Galerie oder Blog schreiben :!: :!:
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Beitragvon gerisbg » 22.12.2010, 22:40



Interessante Info zu den neuen Zulassungsscheinen ab 1.1.2011



Zulassungsschein als Scheckkarte Ab 2011


Nun ist es fix: Ab Jänner 2011 wird der neue Kfz-Zulassungsschein im Scheckkartenformat auf freiwilliger Basis erhältlich sein.
Anstragstellung

Ab 3. Jänner 2011 werden die neuen Zulassungsscheine ausgeliefert, eine Antragstellung ist bereits ab 1. Dezember 2010 möglich.

Der Ablauf bleibt gleich wie bisher: Wer einen Scheckkarten-Zulassungsschein will, kontaktiert seinen Versicherungsbetreuer oder wendet sich direkt an die Zulassungsstelle.
Kosten

Die Mehrkosten für einen Scheckkarten-Zulassungsschein betragen 19,80 Euro.
Keine Verpflichtung zum Umstieg

Die Ausstellung erfolgt auf freiwilliger Basis. "Es besteht keine Verpflichtung zum Umstieg auf die Karte. Egal, ob erstmaliger Antrag oder laufende Zulassung, es bleibt jedem selbst überlassen, ob er Papier oder Plastik bevorzugt", sagt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Daten auf Chip

Direkt auf der Karte lesbar sind alle fahrerbezogenen Informationen wie beispielsweise der Name des Zulassungsbesitzers, das Kennzeichen und die Adresse sowie die wichtigsten technischen Daten.

Darüber hinausgehende technische Details sind durch Lesegeräte über den Chip abrufbar. "Das könnte in Zukunft auch vereinfachte Abläufe, z. B. bei Umtypisierungen oder technischen Überprüfungen, ermöglichen", erläutert Zelenka.
Vorteile

Für den ÖAMTC, der das Projekt von Beginn an unterstützt hat, liegen die Vorteile eines Chip-Zulassungsscheines auf der Hand. "Neben der Haltbarkeit und Handlichkeit gewährleisten die Sicherheitsmerkmale eine Fälschungssicherheit, die beim Papiermodell nicht gegeben ist", erklärt die ÖAMTC-Juristin.
Vorreiterrolle

Mit der Einführung des Scheckkarten-Zulassungsscheins übernimmt Österreich eine Vorreiterrolle in Europa. "Es gibt zwar eine Empfehlung der EU, aber von 27 Ländern war bei der Umsetzung nur die Slowakei knapp schneller als Österreich", erklärt die ÖAMTC-Juristin.

Mehr Infos zu den Neuerungen für Autofahrer hat der ÖAMTC hier zusammengefasst:

http://www.oeamtc.at/a1139322/0194?cmp=nl_oeamtc

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