In diesem Themenbereich möchte ich hilfreiche Infos des Alltags für uns einstellen - und natürlich kann auch jeder dies erweitern. Vieles wird bekannt sein, aber oft vergisst man darauf.
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REZEPTGEBÜHREN-OBERGRENZE
Österreichweit wurde mit 1. Jänner 2008 die Rezeptgebühren-Obergrenze eingeführt. Von dieser Maßnahme profitieren vor allem Pensionisten und chronisch Kranke, die oft auf sehr viele Medikamente angewiesen sind".
Bei der Zahlung von Rezeptgebühren ist eine Obergrenze in Höhe von zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens vorgesehen.
Auch die Abwicklung der Obergrenze funktioniert unkompliziert, so wurde im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eine entsprechende Software entwickelt: Sobald die bezahlten Rezeptgebühren zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens erreichen, erhält der Arzt automatisch über das E-Card-System die Information, dass der Patient von der Rezeptgebühr befreit ist.
Generell gilt die Rezeptgebührenobergrenze für alle Personen, die nicht automatisch oder auf Antrag von der Rezeptgebühr befreit sind.
Information zur Obergrenze bei Rezeptgebühren gibt es bei der Salzburger Gebietskrankenkasse unter der Telefonnummer 0662/8889, unter www.sgkk.at im Internet, und bei allgemeinen Fragen zur Rezeptgebühren-Obergrenze informiert auch das Servicecenter des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger unter der Telefonnummer 050124/3360 von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 18.00 Uhr (österreichweit zum Ortstarif).
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