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Forum der Regionalgruppe Berlin

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Beitragvon inot19 » 19.07.2011, 12:30

Hallo,

die BEK, bei der ich als Rentnerin versichert bin, lehnt gewisse Leistungen im Ausland ab, was m.E. evtl. gegen die Sozialgesetzgebung verstösst.
Frage: Wo kann ich mich über die Gesetzestexte dbzgl. informieren - Internet -, und wie ist der Weg, ggf. Widerspruch zu erheben.
Danke im Voraus.
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Beitragvon schimmi08 » 19.07.2011, 12:36

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Beitragvon titirangi » 22.07.2011, 20:42

Ich wohne nicht in einem EU-Land und bin viel im Ausland unterwegs, Ich habe eine private , weltweite Krankenversicherung, eingeschlossen Unfallversicherung. Sicher auch für Deutschland möglich und die Prämie ist nicht zu teuer. Bis jetzt hatte ich Glück. (Falls ich Pech habe, bin ich versichert 8) und brauche nicht mal einen Anwalt!)
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Beitragvon victoria03 » 23.07.2011, 11:12

Hallo liebe titirangi,
danke für den Hinweis. Ich habe eine Auslandskrankenversicherng beim ADAC abgeschlossen. Mich würde allerdings interessieren welche Versicherung Du hast, die eine Unfallversicherung beinhaltet.
Dir noch ein schönes Wochenende, Victoria  
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Beitragvon Iceage3 » 23.07.2011, 11:31

inot19 hat geschrieben:Hallo,

die BEK, bei der ich als Rentnerin versichert bin, lehnt gewisse Leistungen im Ausland ab, was m.E. evtl. gegen die Sozialgesetzgebung verstösst.
Frage: Wo kann ich mich über die Gesetzestexte dbzgl. informieren - Internet -, und wie ist der Weg, ggf. Widerspruch zu erheben.
Danke im Voraus.
inot19


Hallo Inot19
Frage um welche Leistungen  handelt es sich????
Grundsätzlich haben die KK ein Auslandsabkommen mit den EU Staaten....aber.....sie zahlen  nur Leistungen,die auch in Deutschland laut EBM (Abrechnungskatalog) gezahlt würden.Alles was drüber geht ist vernünftigerweise mit einer Auslandskrankenversicherung abzudecken.Habe selber gute Erfahrungen mit der vom A.....(Werbung verboten:))
Ausländische Ärzte stellen oft horrende Privatrechnungen,und sind nicht bereit die dt. Kassenkarte anzunehmen.Als ich auf dem letzten Schiff im Hospital arbeitete wurden die Rechnungen
grundsätzlich zum 7,5 fachen Satz der dt. GOÄ (Gebührenordnung f. Privatpat) ausgestellt.Ob die Auslandsvers. diese Summen komplett übernehmen weiß ich nicht.
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Beitragvon Chri51 » 23.07.2011, 11:53

titirangi hat geschrieben:Ich wohne nicht in einem EU-Land und bin viel im Ausland unterwegs, Ich habe eine private , weltweite Krankenversicherung, eingeschlossen Unfallversicherung. Sicher auch für Deutschland möglich und die Prämie ist nicht zu teuer. Bis jetzt hatte ich Glück. (Falls ich Pech habe, bin ich versichert 8) und brauche nicht mal einen Anwalt!)


Ein Deutscher Rentner ist grundsätzlich erst mal auch ohne eigenen Beitrag krankenversichert , es sei denn, seine dann auch zu versteuernden Gesamtteinkünfte sind höher..
Eine Private KK ist im fortgeschrittenen Alter nur als Zusatzversicherung ideal.
Ich bin heute heilfroh, daß es mir noch rechtzeitig gelang, durch ein 2-jähriges Angestelltenverhältnis wieder die private Vollversicherung verlassen zu können!
Wer Rente bezieht und weiter voll privat versichert ist (und dann auch bleiben muß) dem kommt das teuer zu stehen...
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Beitragvon Langer185 » 23.07.2011, 12:04

Chri51 hat geschrieben:
titirangi hat geschrieben:Ich wohne nicht in einem EU-Land und bin viel im Ausland unterwegs, Ich habe eine private , weltweite Krankenversicherung, eingeschlossen Unfallversicherung. Sicher auch für Deutschland möglich und die Prämie ist nicht zu teuer. Bis jetzt hatte ich Glück. (Falls ich Pech habe, bin ich versichert 8) und brauche nicht mal einen Anwalt!)


Ein Deutscher Rentner ist grundsätzlich erst mal auch ohne eigenen Beitrag krankenversichert , es sei denn, seine dann auch zu versteuernden Gesamtteinkünfte sind höher..
Eine Private KK ist im fortgeschrittenen Alter nur als Zusatzversicherung ideal.
Ich bin heute heilfroh, daß es mir noch rechtzeitig gelang, durch ein 2-jähriges Angestelltenverhältnis wieder die private Vollversicherung verlassen zu können!
Wer Rente bezieht und weiter voll privat versichert ist (und dann auch bleiben muß) dem kommt das teuer zu stehen...


Ein deutscher Rentner ist niemals ohne eigenen Beitrag krankenversichert, dazu reicht ein Blick auf den Rentenbescheid. Die Hälfte seiner Kranken-und Pflegeversicherung trägt er selber
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Beitragvon Chri51 » 23.07.2011, 12:19

Danke, ich habe wieder was dazu gelernt! :D
Tut mir leid, daß ich Sch... erzählt habe, aber ich beziehe noch keine Rente und hatte wohl schon lange falsche Infos im Kopf...
Es wird also schon bereinigt ausbezahlt:

>>>Die Beiträge zur Krankenversicherung werden aus dem Einkommen des Rentners entrichtet und hängen vom allgemeinen Beitragssatz der Krankenkasse ab. Für Pflichtversicherte übernehmen die Rentenversicherungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund, früher BfA, LVA u.a.) die Hälfte des aus der gesetzlichen Rente zu entrichtenden Beitrags. Die Beiträge, die von der gesetzlichen Rente zu entrichten sind, werden vom Rentenversicherungsträger einbehalten und direkt an die jeweilige Krankenkasse abgeführt. Auch im Fall sonstiger Versorgungsbezüge (z.B. ZVK, VBL u.a.) behält die entsprechende auszahlende Stelle die Beiträge zur Krankenversicherung ein und leitet sie an die Krankenkasse weiter.<<<


aus:

http://www.bundesverband-finanzplaner.d ... -ruhestand

Aber die Sache mit privater Vollversicherung ist teuer/teurer...
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Chri51
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