signature hat geschrieben:@maltmiller
Es spielt doch bei dem Gerichtsurteil überhaupt keine Rolle um was oder welche Summe es sich gehandelt, es ist doch nur ein Fallbeispiel, wichtig ist doch das Urteil als Ergebnis. Es wird eingesetzt wenn die Situation da ist. Und es geht auch nicht um Tante Emmas Sparbuch, sondern um die alle Vermögen der Bevölkerung, als deren Lebensleistung. Und wenn eine Währungsreform kommt (1:4 oder 1:10 ?), dann sind alle Einlagen der Banken betroffen. Also auch Lebensversicherungen, Anlagen,alles, wohl auch Schließfächer.
Sagt doch mal was zu meinen anderen "Weisheiten"
Nummer zwei=Betrug und Nummer 3=EZB...nenne ich jetzt mal Hoffnungslosigkeit !
Du wiederholst da völlig undifferenziert etwas von der Panikmacher Webseite, aus der Du Deinen Forums- Beitrag hierhin kopierst hast. Lese Dir das Urteil des LG Berlin durch, dann weißt Du ziemlich genau, worum es da ging.
Jedenfalls nicht um die generelle Sicherung der Kundeneinlagen und Kundenforderungen privater Kunden im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz bei privaten Banken in Deutschland (Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Landesbanken und Landesbausparkassen bleiben da außen vor, weil andere Sicherungssysteme). Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann empfehle ich Dir die ausgiebige Lektüre von Opa Schäubles Webseite
http://www.bundesfinanzministerium.de/D ... erung.html und weitergehend die Verbraucher Webseiten der BAFIN, z.B.
http://www.bafin.de/cln_110/nn_723634/S ... g__07.html________________
Deine Frage "Betrug" verstehe ich nicht. Wer hat wann wen wie betrogen ?
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Zur EZB
Die Hauptaufgabe der EZB ist es, die Preisstabilität der in der EURO Zone vertretenen 17 Länder sicherzustellen. Weiteres dazu siehe
http://www.ecb.int/ecb/orga/tasks/html/index.de.htmlDeutschland ist an den Gewinnen und Verlusten der EZB mit 18,9373% beteiligt. Das gezeichnete "Stammkapital" der EZB beträgt knapp 10,8 Milliarden Euro
Gewinne der EZB gehen zunächst pauschal mit bis zu 20% in die Rücklagen, der Rest wird in der Regel anteilig an die Länder der EURO Zone ausgeschüttet. Ausnahme von der Regel sind vereinfacht gesagt z.B. Sonderrückstellungen zum Ausgleich zu erwartender Wertberichtigungen , aber auch zur Abdeckung anderer Risiken.
Wenn die EZB nun z.B. italienische, spanische, portugiesische, irische oder griechische Staatsanleihen aufgekauft hat oder aufkauft, macht sie das um letztendlich den EURO zu stabilisieren, das ist ja die Aufgabe der EZB. Es gibt aber keinen Zwang zum Ankauf. Es ist zunächst ein finanzpolitisches Stabilitätsinstrument zum Erhalt der Volatilität dieser Papiere.
Ein Beispiel für "alte" Staatsanleihen: Bank x will der EZB "faule" Staatsanleihen unterjubeln. Dann zahlt die EZB dafür den Marktwert an die Bank x, aber nicht den Nominalwert. Die Differenz muss Bank x abschreiben. So sind z.B. bei der Deutschen Bank die griechischen Staatsanleihen per Ende 10/2011 auf 45% des Nominalwertes abgeschrieben.
Die EZB hat erst dann Wertberichtigungsbedarf, wenn der Marktwert unter den Einkaufspreis sinkt.
Was an dem System jetzt in Bezug auf die EZB ein böses und perfides Spiel sein soll, erschließt sich aus Deinen bisherigen Ausführungen nicht wirklich.