Immer wieder gibt es Unklarheiten bei einem Schwerbehinderten Ausweiß mit dem Merkmal G oder GB.
Das Beiblatt welches das Versorgungsamt aus gibt, weißt nicht auf alle Strecken hin die
man kostenlos benutzen darf.
Die Deutsche Bahn AG hat da ihre eigenen großzügiger ausgelegten Beförderungsbedingungen.
Ich habe es gestern auf unserer Fahrt nach Wernigerode ausgetestet und konnte tatsächlich kostenlos fahren.
Es gibt bei der Deutschen Bahn ein Streckenverzeichnis der Verkehrsverbünde zum Kostenpreis
von zwei Euro.
Ja, was hätte ich ich den letzten Jahren an Euro`s einsparen können, wenn ich das früher gewußt hätte.
Schaut mal hier und informiert Euch selbst
Kopiert aus http://www.seh-netz.info/ausweis/seite2.php
Vorraussetzungen
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, Gl, aG, H oder Bl erfüllen die Vorraussetzung für die unentgeltliche Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr(ÖPNV).
Beiblatt mit Wertmarke
Das Beiblatt mit Wertmarke ist beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich und ist für die unentgeltliche Beförderung zwingend erforderlich. Die Wertmarke kostet für ein halbes Jahr 30 EUR und für ein ganzes Jahr 60 EUR. Schwerbehinderte Personen, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen für den Lebensunterhalt beziehen, oder auch die Merkzeichen "H", "Bl", "VB" oder "EB"haben, erhalten die Wertmarke kostenlos.
Verkehrsmittel
Die unentgeltliche Beförderung gilt auf den Strecken, die im Streckenverzeichnis eingetragen sind, in allen Nahverkehrzügen und im InterRegio/D-Zug ohne Zuschlag. Innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften können Nahverkehrszüge ebenfalls unentgeltlich genutzt werden. Bundesweit und somit unabhängig vom Wohnort und Streckenverzeichnis können Busse des Nahverkehrs, Stadtbahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Züge von Nichtbundeseigenen Eisenbahnen unentgeltlich genutzt werden. Zu den Nahverkehrszügen gehören S-Bahn(S), Regionalbahn(RB), Regionalexpress(RE) und Interregioexpress(IRE).
Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften
Innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften werden schwerbehinderte Reisende in Nahverkehrszügen, sofern diese für den Verbundverkehr freigegeben sind, in der 2. Klasse, unabhängig vom Streckenverzeichnis oder einer Kilometerbeschränkung, unentgeltlich befördert. Sofern InterRegio und D-Züge für den Verbundverkehr freigegeben sind, können diese genutzt werden. Zuschläge sind gegebenenfalls zu zahlen.
Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Verkehrsunternehmen, die es mit einem einheitlichen Tarif ermöglichen, mit nur einer Fahrkarte Busse und Bahnen im Verbundgebiet zu nutzen.
Besteht zwischen zwei angrenzenden Verkehrsverbünden/Tarifgemeinschaften ein Übergangstarif, können schwerbehinderte Reisende problemlos in den Verbund fahren. Andernfalls ist für die Verbündlücke ein Fahrschein zu lösen
Nichtbundeseigene Eisenbahnen
Schwerbehinderte Reisende werden, unabhängig vom Wohnort oder Streckenverzeichnis, in Zügen von nichtbundeseigenen Eisenbahnen unentgeltlich befördert, sofern diese Züge im eigenen Auftrag gefahren werden
Auszüge aus http://www.mobilitaetsportal.info/?seitenID=44
Freigegebene Streckenabschnitte von Verkehrsverbünden im angrenzenden Ausland
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Strecken, die aus einem deutschen Verkehrsverbundgebiet bis zu einem Grenzbahnhof im benachbarten Ausland führen oder von der ein Teil der Strecke durch das benachbarte Ausland führt.
Aufgeführt sind ausschließlich die betreffenden Streckenabschnitte im Ausland; detailiertere Informationen sind den Streckenverzeichnissen der jeweiligen Verkehrsverbünde zu entnehmen.
Sitzplätze
In allen Nah- und Fernverkehrszug, ausgenommen ICE Sprinter, Thalys, TGV, Autozug, City Night Line, EuroNight und D-Nacht, gibt es Sitzplätze und Stellplätze für Rollstühle und andere Hilfsmittel.
In den Nahverkehrszügen befinden sich ausgewiesene Sitzplätze in der Nähe der Einstiegesbereiche. Stellplätze befinden sich in der Regel am Zuganfang- oder Ende.
Auszüge aus
http://www.bahn.de/p/view/service/barri ... icap.shtml
Leistungen im Rahmen des Nachteilsausgleichs
Unentgeltlich, und zwar unabhängig vom Wohnort des behinderten Menschen, ist die Beförderung auch:
in D-Zügen (Fernverkehr)
IRE-, RE-, RB-, Zügen und S-Bahnen (Nahverkehr)
Das gilt immer in der 2. Klasse auf den im Streckenverzeichnis eingetragenen Strecken sowie auf den Strecken der Verkehrsverbünde (Fernverkehrszüge können nur benutzt werden, wenn sie für den Verkehrsverbund freigegeben sind).
auf NE-Strecken (Betreiber ist nicht die DB) in Zügen des Nahverkehrs in der 2. Klasse
auf allen Buslinien im Nahverkehr. Darunter zählen Linien, die im Allgemeinen nicht weiter als 50 km reichen
innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften in der 2. Klasse von Zügen, die mit Verbundfahrscheinen benutzt werden können
Unentgeltliche Mitfahrt einer notwendigen Begleitperson/eines Hundes: Das ist möglich, wenn im Schwerbehindertenausweis ein "B" eingetragen und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" nicht gelöscht ist (diese Regelung gilt auch, wenn der schwerbehinderte Fahrgast keine Wertmarke besitzt).
Zusätzlich zur Begleitperson wird auch ein Begleithund unentgeltlich befördert. Beachte: Blindenführhunde werden zusätzlich zu einer Begleitperson unentgeltlich befördert, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "Bl" eingetragen ist
Begleiter reisen mit:
in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, im DB AutoZug und City Night Line (außer Sonderzügen und -wagen), auf Buslinien im Nah- und Fernverkehr, in Zügen der sonstigen Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See, im Nordseeinselverkehr, in Sitzwagen von Nachtzügen
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